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Visionen
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Freiheit statt Zwang
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Verhalten, das von den Erwartungen abweicht, wird oft als Problem oder zumindestens als Herausforderung wahrgenommen.
"Aber wir müssen Herrn / Frau X doch vor dem Sturz schützen"
"Das kann sie / er doch nicht mehr"
Zuoft werden Patienten oder Altenheimbewohner dann als Störenfriede oder nervende Personen abqualifiziert.
In Pflegedokumentationen steht in solchen Situationen dann: "Herausforderndes Verhalten"
Aber wer wird durch das Verhalten herausgefordert?
Wir werden durch die Lebenseinstellungen, Wertvorstellungen und Ansichten von Mitmenschen herausgefordert.
Ein Leben ohne Risiko gibt es nicht und da Risiko zum Leben dazugehört, muss ein aushaltbares Risiko gemeinsam gefunden werden.
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Ziele
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Freiheit |
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Selbstentfaltung |
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Selbstbestimmung |
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Individualität |
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Ziele der Versorgung
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Ziel professionellen Handelns muss es sein, ältere betreuungsbedürftige Menschen, pflegebedürftige volljährige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderungen (Betreuungs- und Pflegebedürftige)
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1. in ihrer Würde zu schützen und zu achten,
2. vor Beeinträchtigungen ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit zu bewahren,
3. in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse, zu achten und zu fördern,
4. bei ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie bei der Mitwirkung in den Einrichtungen zu unterstützen und
5. ihr Recht auf gewaltfreie Pflege und Intimsphäre zu schützen.
So lautet der Absatz 1 des Paragraf 1 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) vom 07.03.2012.
Die besondere Bedeutung der Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen wird an § 22 HGBP deutlich, da der Betrieb untersagt und die Einrichtung geschlossen werden kann, wenn keine Konzeption zur Verhinderung freuheitsentziehender Maßnahmen existiert.
Das HGBP in Hessen fordert die Anwendung von anerkannten Methoden zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen verbunden mit einem regelmäßigen Schulungsauftrag in § 9 Abs. 1 Nr. 7 HGBP. Der Absatz 2 des § 9 HGBP konkretisiert dies unter Nr. 1, welcher eine "aussagekräftige, den fachlichen Anforderungen entsprechende Konzeption" fordert.
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Wir helfen Ihnen
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... durch folgende Angebote:
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Schulung zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen |
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Erarbeitung, Überprüfung und Weiterentwicklung einer Konzeption zur Verhinderung freiheitsentziehender Maßnahmen |
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Hilfen zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuern |
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Zusammenarbeit mit gerichtlich bestellten Verfahrenspflegern |
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Seminare zu pflegeethischen Aspekten |
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Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf
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Freiheit wagen c/o ethikzentrum.de - Zentrum für Angewandte Ethik Krämerbrücke 33 99084 Erfurt
Tel. 0700 BIOETHIK (24638445) (zu den Telefonkosten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Telefonanbieter)
Wir rufen Sie auch gern zurück. Bitte sagen Sie dies direkt zu Beginn des Gesprächs.
alternativ: 0361 64417500
Das Büro ist regelmäßig von 10:00 bis 12:00 Uhr werktags besetzt.
Fax 0361 64417600
E-Mail: kontakt@freiheit-wagen.de
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Kontaktaufnahme per Mail-Formular
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Leuchttürme
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Inwzischen gibt es Einrichtungen der Altenhilfe, in denen die Selbstbestimmung der Beohnerinnen und Bewohner im Vordergrund steht.
Dort gibt es keine Bettgitter und Bauchgurte mehr.
Auch Koffergurte werden dort nur für Koffer verwendet.
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